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	<title>Felix Netzheimer &#187; Recht</title>
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	<description>The early bird catches the EARLY worm</description>
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		<title>Es geschah am Aschermittwoch</title>
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		<pubDate>Fri, 26 Feb 2010 07:36:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Netzheimer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzwelt]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Follow me on twitter..„Dieses Gesetz wird es mit uns nicht geben!“, verlautete Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am politischen Aschermittwoch. Von welchem Gesetz hier die Rede ist? Ich bin mir sicher, Sie ahnen es bereits: Es handelt sich um das umstrittene Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Inhalte im Internet. Höchst verwirrend an der ganzen Sache ist, dass Bundespräsident [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton1215" class="tw_button" style=""><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fwww.netzheimer.de%2Fwp%2F2010%2F02%2F26%2Fes-geschah-am-aschermittwoch%2F&amp;via=F_Netzheimer&amp;text=Es%20geschah%20am%20Aschermittwoch&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fwww.netzheimer.de%2Fwp%2F2010%2F02%2F26%2Fes-geschah-am-aschermittwoch%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://www.netzheimer.de/wp/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Follow me on twitter..</a></div><p>„Dieses Gesetz wird es mit uns nicht geben!“, verlautete Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am politischen Aschermittwoch. Von welchem Gesetz hier die Rede ist? Ich bin mir sicher, Sie ahnen es bereits: Es handelt sich um das umstrittene Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Inhalte im Internet.</p>
<p>Höchst verwirrend an der ganzen Sache ist, dass Bundespräsident Horst Köhler bereits wenige Stunden nach Frau Leutheusser-Schnarrenbergers Aussage seine Unterschrift unter das ungeliebte Reglement setzte. Das Ende vom Lied: <span id="more-1215"></span>Jetzt hat die schwarz-gelbe Koalition ein Gesetz, das keine Partei im Bundestag in dieser Form haben will – und das nun trotzdem rechtsgültig ist!</p>
<p><a href="http://www.netzheimer.de/wp/wp-content/uploads/2010/02/zensursula.jpg"><img class="size-full wp-image-1222 alignleft" src="http://www.netzheimer.de/wp/wp-content/uploads/2010/02/zensursula.jpg" alt="" width="205" height="300" /></a></p>
<p>In einem <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,678608,00.html" target="_blank">Spiegel.de-Bericht</a> heißt es hierzu: <em>„Einige in der Koalition hatten gehofft, Köhler werde sich mit seiner Unterschrift noch ein bisschen Zeit lassen. Dann hätte man gleich ein neues Gesetz präsentieren, das alte aufheben und sich so aus der misslichen Lage befreien können. Diesen Gefallen aber hat der Bundespräsident der Regierungskoalition nicht getan.“</em></p>
<p>Stattdessen kann das BKA nun den Internetprovidern Adresslisten von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten zukommen lassen. Die Provider müssen dann dafür Sorge tragen, dass diese Seiten ihren Kunden nicht mehr zugänglich sind. Wobei eine Seitenverschleierung völlig ausreichend wäre, die selbst für Laien leicht zu umgehen wäre, die aber andererseits, wie viele Menschen sagen, die sich auskennen, den Einstieg in die Zensur darstellt.</p>
<p>Was nun, schwarz-gelbe Koalition? Am 24. Februar soll im Parlament über ein Aufhebungsgesetz diskutiert werden, das SPD und andere Oppositionsparteien im Bundestag einbringen wollen. Und bis dahin gilt ein Gesetz, das von der Mehrheit der Parlamentarier so gewollt war und das nun von der Mehrheit der mehrheitlich identischen Parlamentarier nicht mehr gewollt wird  und das nun trickreich gilt und doch nicht in Kraft ist: Bis auf weiteres muß die Liste des BKA einfach leer sein. Einerseits ein befriedigendes Ergebnis, andererseits muss man aber wirklich rufen: Willkommen in Schilda!</p>
<p><em>(Bildquelle: generation-zweinull.com)</em></p>
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		<title>Sperrstunde</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Apr 2009 14:54:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Netzheimer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzwelt]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Follow me on twitter..Immer noch heiß diskutiert – und keinesfalls mehr geheim: Der BKA-Vertrag zur Internetzensur, den der Chaos Computer Club bereits vor mehreren Wochen veröffentlichte. Aus dem Vertrag geht folgendes hervor: Alle deutschen Internet-Provider sollen dazu verpflichtet werden, den Zugang zu Internetseiten (zunächst nur mit kinderpornographischen Inhalten), die ihnen jeden Morgen in Form einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton411" class="tw_button" style=""><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fwww.netzheimer.de%2Fwp%2F2009%2F04%2F17%2Fsperrstunde%2F&amp;via=F_Netzheimer&amp;text=Sperrstunde&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fwww.netzheimer.de%2Fwp%2F2009%2F04%2F17%2Fsperrstunde%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://www.netzheimer.de/wp/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Follow me on twitter..</a></div><p>Immer noch heiß diskutiert – und keinesfalls mehr geheim: Der BKA-Vertrag zur Internetzensur, den der Chaos Computer Club bereits vor mehreren Wochen veröffentlichte. Aus dem Vertrag geht folgendes hervor: Alle deutschen Internet-Provider sollen dazu verpflichtet werden, den Zugang zu Internetseiten (zunächst nur mit kinderpornographischen Inhalten), die ihnen jeden Morgen in Form einer Liste vom BKA zukommen, zu sperren.</p>
<p>Und heute ist der Schwarze Tag da. <span id="more-411"></span>Fünf deutsche Internetprovider unterschreiben diesen merkwürdigen Vertrag in Berlin. Sie zeigen sich nicht beeindruckt davon, dass sogar ein &#8220;Verein Missbrauchsopfer gegen Internetsperren&#8221;, kurz: Mogis, vor der Tür steht und gegen diese wirkungslose Effekthascherei protestiert.</p>
<p>Ein deutliches Beispiel dafür, dass diese fadenscheinige Schutzmaßnahme nicht überall für Zustimmung oder gar Begeisterung sorgt, geschweige denn funktioniert, <a href="http://www.svb.bayern.net/2009/02/16/cccensur/#more-331" target="_blank">ist auf dem Blog unseres Chefs</a> zu lesen (da stehen noch mehr <a href="http://www.svb.bayern.net/tag/zensur/" target="_blank">Artikel zu dem Thema</a>). Er schreibt:</p>
<blockquote><p>„(…) Ist nicht die Polizei zuständig, die Täter zu fassen, anstatt zu helfen, ihre Taten zu verschleiern? Aber genau das wird ja hier vorbereitet. Wenn alle deutschen Internetprovider diesen unsinnigen Vertrag unterschreiben, kann kein Polizist mehr Täter verfolgen, kein Staatsanwalt kann Beweise sichern, kein Zufall mehr Verbrecher entlarven. Nur die Täter, die sind geschützt. Sie sind ja nicht darauf angewiesen, einen inländischen Provider zu nehmen, der den Vertrag einhält. (…) Dann enthält dieser Entwurf so viele handwerkliche Schnitzer, dass von ernstzunehmenden Menschen abseits jeder Polemik bezweifelt wird, dass er überhaupt von Juristen erstellt worden sei (…)“</p></blockquote>
<p>Wer die Maßnahmen der Regierung sinnvoll findet, hält es auch für eine gute Idee, Straßenschilder zu übermalen, um Bankräubern die Fluchtwege abzuschneiden.</p>
<p>Mein Fazit: In Anbetracht der Argumente des Familienministeriums dürfte im Gegensatz zum BKA-Vertrag sogar diese Schutzmaßnahme noch wirkungsvoller sein…</p>
<div><img class="aligncenter size-full wp-image-415" src="http://www.netzheimer.de/wp/wp-content/uploads/2009/04/censor_kitty.jpg" alt="censor_kitty" width="300" height="310" /></div>
<p><em>(Bildquelle: http://icanhascheezburger.com)</em></p>
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		<title>8 Uhr, 9 Uhr, Zensur</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Feb 2009 17:29:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Netzheimer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzwelt]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Follow me on twitter..Unser Chef hat es gut erklärt, da kann ich mir die Arbeit sparen. Das kann man nachlesen, aber aus gegebenem Anlaß nehme ich jetzt nur noch tinyurl: http://tinyurl.com/svbblog Außerdem hat meine Firma eine Pressemitteilung verschickt. Diese Schlacht ist noch nicht verloren, wenn ich mir das so durchlese! Eine Zensur findet nicht statt? München, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton231" class="tw_button" style=""><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fwww.netzheimer.de%2Fwp%2F2009%2F02%2F18%2F8-uhr-9-uhr-zensur%2F&amp;via=F_Netzheimer&amp;text=8%20Uhr%2C%209%20Uhr%2C%20Zensur&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fwww.netzheimer.de%2Fwp%2F2009%2F02%2F18%2F8-uhr-9-uhr-zensur%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://www.netzheimer.de/wp/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Follow me on twitter..</a></div><p>Unser Chef hat es gut erklärt, da kann ich mir die Arbeit sparen. Das kann man nachlesen, aber aus gegebenem Anlaß nehme ich jetzt nur noch tinyurl:<a href="http://tinyurl.com/svbblog" target="_blank"><span style="color: #000000; text-decoration: none;"> </span></a><a href="http://tinyurl.com/svbblog" target="_blank">http://tinyurl.com/svbblog</a></p>
<p>Außerdem hat meine Firma eine Pressemitteilung verschickt. Diese Schlacht ist noch nicht verloren, wenn ich mir das so durchlese!</p>
<blockquote>
<h1><span id="more-231"></span>Eine Zensur findet nicht statt?</h1>
<p><strong><em>München, 19. Februar 2009.</em></strong><em> Ein brisantes und skurriles Stück Papier kursiert aktuell in der Provider-Szene: Ein Vertrag, den das Bundeskriminalamt (BKA) mit „den Providern“ in Deutschland zu schließen beabsichtige. Ein Vertrag, dem sich „die Provider“ in Deutschland „freiwillig“ unterwerfen sollen – und dies angeblich auch tun. Die Internetprovider, die diesen Vertrag unterzeichnen, verpflichten sich, den Zugang zu Internetseiten zu blocken, die in einer Liste stehen, die ihnen das BKA jeden Morgen um zehn Uhr übermittelt. Sie geben damit dem BKA die Möglichkeit, den Zugang zu bestimmten Internetadressen zentral für ganz Deutschland zu erschweren. </em></p>
<p>Die SpaceNet AG ist einer der ältesten Internetprovider in Deutschland und würde diesen merkwürdigen Vertrag niemals unterschreiben, wie deren Vorstand, Sebastian v. Bomhard, erklärt. Denn es ist ein großer Unterschied, ob man sich freiwillig hinter verschlossenen Türen zu etwas verpflichtet, oder ob man auf ein Gesetz besteht, das in aller Öffentlichkeit diskutiert und überprüft werden kann. Und wenn solch eine Aktion morgen beispielsweise auf weitere, z.B. politisch unliebsame Seiten  ausgeweitet wird, ist es zu spät. Jedem muss klar sein, dass eine Unterzeichnung dieses Vertrags der Einstieg ist in die Zensur des Internet.</p>
<p>Das Infame an dieser Aktion: sie läuft unter dem Label „Stoppt die Kinderpornographie“. Somit sieht sich jeder, der protestiert, missbilligend hochgezogenen Augenbrauen gegenüber. Die gefährlichen Auswirkungen solcher Maßnahmen auf unsere Freiheit und unsere Demokratie bleiben so in der Gesellschaft unangesprochen. Wer setzt sich schon gern dem Vorwurf aus, nicht alles Erdenkliche gegen Kinderpornographie tun zu wollen?</p>
<p>Abgesehen davon ist es ohnehin gleichgültig, welche Art der Sperrung von Webseiten man versucht. Technisch sind solche Sperrungen in der Regel leicht zu umgehen. Auch die fabelhaften Webfilter der Chinesen funktionieren nicht deshalb so zuverlässig, weil sie nicht zu umgehen sind, sondern weil die, die sie umgehen, mit der Todesstrafe bedroht werden. So weit sind wir hierzulande zum Glück noch nicht. </p></blockquote>
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		<title>Offen für alles?!</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Jul 2008 09:52:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Netzheimer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Technik]]></category>

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		<description><![CDATA[Follow me on twitter..WLAN, also kabellose lokale Netze, gibt es mittlerweile nicht nur in Cafés, Restaurants, Flughäfen oder Bahnhöfen, sondern auch längst in zahlreichen Privathaushalten. Viele sind verschlüsselt und abgesichert. Viele aber auch nicht, es finden sich massenhaft Netze, die quasi offen für alle sind. Damit taucht immer wieder die Frage auf, ob man nicht auf einmal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton82" class="tw_button" style=""><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fwww.netzheimer.de%2Fwp%2F2008%2F07%2F24%2Foffen-fur-alles%2F&amp;via=F_Netzheimer&amp;text=Offen%20f%C3%BCr%20alles%3F%21&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fwww.netzheimer.de%2Fwp%2F2008%2F07%2F24%2Foffen-fur-alles%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://www.netzheimer.de/wp/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Follow me on twitter..</a></div><p><a href="http://www.netzheimer.de/wp/wp-content/uploads/2008/07/wlan-schnorrer.jpg"></a><a href="http://www.netzheimer.de/wp/wp-content/uploads/2008/07/wlan-sniffer.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-85" src="http://www.netzheimer.de/wp/wp-content/uploads/2008/07/wlan-sniffer.jpg" alt="" width="175" height="175" /></a>WLAN, also kabellose lokale Netze, gibt es mittlerweile nicht nur in Cafés, Restaurants, Flughäfen oder Bahnhöfen, sondern auch längst in zahlreichen Privathaushalten. Viele sind verschlüsselt und abgesichert. Viele aber auch nicht, es finden sich massenhaft Netze, die quasi offen für alle sind. Damit taucht immer wieder die Frage auf, ob man nicht auf einmal zum <em>Netzbetreiber</em> wird, also möglicherweise für Rechtsverletzungen haftet, die über das eigene ungeschützte Netz begangen werden. </p>
<p><span id="more-82"></span>Zu diesem Thema habe ich kürzlich auf der Webseite „<a href="http://medien-internet-und-recht.de" target="_blank">Medien, Internet und Rech</a>t“ einen <a href="http://medien-internet-und-recht.de/rss_druckversion_mir.php?mir_dok_id=1668" target="_blank">interessanten Rechtsfall gefunden</a>, in dem der Besitzer eines WLAN von einer Frau verklagt wurde. Hintergrund des Falls war folgender:</p>
<blockquote><p>„Die Klägerin hatte festgestellt, dass ein Nutzer unter der IP-Adresse des Beklagten einen ihrer Tonträger auf einer Internet-Tauschbörse zum Download anbot. Mit der Klage hat sie Unterlassung sowie Schadensersatz begehrt. Sie hatte geltend gemacht, der Beklagte eröffne als Inhaber eines Internetanschlusses eine Gefahrenquelle und habe daher sicherzustellen, dass sein Anschluss nicht durch Dritte für Rechtsverletzungen genutzt werde. (…) Der Beklagte hätte daher Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen, wie die Sicherung des Routers durch ein individualisiertes Passwort, den Einsatz der besonderen Verschlüsselungsmethode WPA 2 und den Verzicht einer Aufstellung des Routers am Fenster oder Außenwänden. (…)“</p></blockquote>
<p>Das Gericht entschied, dass der Betreiber des WLAN-Netzes nicht ohne weiteres für das vorsätzliche Verhalten beliebiger Dritter haftet:</p>
<blockquote><p>„Selbst wenn man eine anlassunabhängige Überwachungspflicht des Anschlussinhabers – z.B. für Familienangehörige – annehme, gehe eine uneingeschränkte Haftung des WLAN-Anschlussinhabers deutlich weiter, weil er für das vorsätzliche Verhalten beliebiger Dritter einstehen müsse, die mit ihm in keinerlei Verbindung stünden. (…) </p>
<p>Eine Störerhaftung komme nur in Betracht, wenn Prüfungspflichten verletzt worden seien. Dies wiederum setze konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter voraus. Auch der WLAN-Anschlussbetreiber im privaten Bereich hafte daher nicht wegen der abstrakten Gefahr eines Missbrauchs seines Anschlusses von außen, sondern erst, wenn konkrete Anhaltspunkte hierfür bestünden. (…) Die Behauptung der Klägerin, das Risiko, dass Dritte sich über einen fremden WLAN-Anschluss Zugang zum Internet verschafften, sei allgemein bekannt, sei zweifelhaft und im Übrigen viel zu ungenau, als dass sich daraus Rückschlüsse auf das tatsächlich bestehende Risiko herleiten ließen.“</p></blockquote>
<p>Einfach ist dem Richter das Urteil nicht wohl nicht gefallen. Da gibt es auf der einen Seite das Argument, daß Max Mustermann mit der &#8220;richtigen&#8221; Konfiguration seines WLAN-Routers schlicht überfordert ist. Klick-Klick-Juhu, es geht. Kombiniert mit einer Internet-Flatrate ist auch der Anreiz, das eigene Netz sicher zu machen, nicht unmittelbar ersichtlich. Andererseits haftet der, der beispielsweise sein Auto nicht, wie es so schön heißt, gegen unbefugte Nutzung sichert.</p>
<p>Mein Fazit: Glück für den Betreiber des WLAN-Netzes, der mit der Konfiguration seines Routers vielleicht überfordert war, das hätte auch anders ausgehen können. Vielleicht hat die ungeheuerliche Tatsache geholfen, daß die meisten Router ab  Werk ohne aktivierte Verschlüsselung für das WLAN-Netz ausgeliefert werden. Offen für alles und jeden! Eine böse Falle für den Laien. Autos hingegen werden mit vorinstalliertem Diebstahlschutz ausgeliefert, oder konkret: Ohne Zündschlüssel geht nichts. Zusätzlich versperrbare Autotüren, das bekommt jeder hin, ohne Erklärung, ohne Experten.</p>
<p>Mein Appell daher an die Hersteller der Router: Bitte konfigurieren Sie die Geräte ab Werk mit einer starken Verschlüsselung wie WPA2. Und sorgen Sie dafür, daß es einfacher ist, gesicherten Zugriff zu konfigurieren als ungesicherten. Die Automobilhersteller haben es vorgemacht.</p>
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		<title>So einfach ist es nicht</title>
		<link>http://www.netzheimer.de/wp/2008/06/11/so-einfach-ist-es-nicht/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Jun 2008 18:29:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Netzheimer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Follow me on twitter.. Der Newsticker von Heise bestätigt meinen Verdacht&#8230; Studie: Beweise für Copyright-Verletzungen in P2P-Netzen oft unzureichend Ein Forscherteam der University of Washington untermauert mit einer Studie die wachsenden Zweifel an der Beweisführung der Film-, Musik- und Softwareindustie in Copyright-Fällen gegen Filesharer. Bei ISPs und Universitäten gehen zahlreiche Be­schwer­den wegen angeblicher Ur­heber­rechts­ver­letzungen ein. Dabei machen die Ver­treter der Inhalte­anbieter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton59" class="tw_button" style=""><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fwww.netzheimer.de%2Fwp%2F2008%2F06%2F11%2Fso-einfach-ist-es-nicht%2F&amp;via=F_Netzheimer&amp;text=So%20einfach%20ist%20es%20nicht&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fwww.netzheimer.de%2Fwp%2F2008%2F06%2F11%2Fso-einfach-ist-es-nicht%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://www.netzheimer.de/wp/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Follow me on twitter..</a></div><p><img class="aligncenter size-full wp-image-62" style="vertical-align: middle;" title="raubkopierer" src="http://www.netzheimer.de/wp/wp-content/uploads/2008/06/raubkopierer.gif" alt="Raubkopierer" width="207" height="109" /></p>
<p>Der <a title="IP-Adressen (heise.de)" href="http://www.heise.de/newsticker/Studie-Beweise-fuer-Copyright-Verletzungen-in-P2P-Netzen-oft-unzureichend--/meldung/109252" target="_blank">Newsticker von Heise</a> bestätigt meinen Verdacht&#8230;</p>
<p><span id="more-59"></span></p>
<blockquote>
<h3>Studie: Beweise für Copyright-Verletzungen in P2P-Netzen oft unzureichend</h3>
<p>Ein Forscherteam der University of Washington untermauert mit einer Studie die wachsenden Zweifel an der Beweisführung der Film-, Musik- und Softwareindustie in Copyright-Fällen gegen Filesharer. Bei ISPs und Universitäten gehen zahlreiche Be­schwer­den wegen angeblicher Ur­heber­rechts­ver­letzungen ein. Dabei machen die Ver­treter der Inhalte­anbieter ihre Vor­würfe zumeist an einer IP-Adresse fest, über die zu einem bestimmten Zeit­punkt verschiedene Dateien in File­sharing-Netzen bereit­gehalten wurden.</p></blockquote>
<p>Was dann kommt ist unglaublich. Die von der Musikindustrie beauftragten Ermittler reichen laufend Listen von IP-Adressen ein. Früher an die Staats­anwalt­schaft. Die spielt nicht mehr mit. Dann also einfach an die Provider. Die lassen sich aber auch immer weniger einschüchtern. Die Methoden sind besten­falls unhöflich.</p>
<p>Eine Kanzlei M. aus F. war die letzte, die uns da beglückt hat. Ein Telephonanruf: &#8220;Sagen Sie mir, wer bei Ihnen für die Inter­net­adress­zu­ordnung zuständig ist. Was heißt, Sie kennen uns nicht? Spielt keine Rolle, Sie lernen uns jetzt kennen&#8221;. Wer so auf den Putz haut, den will ich eigentlich lieber nicht kennenlernen. Aber ich denke, ich kenne solche Leute dann eh schon ganz gut <img src='http://www.netzheimer.de/wp/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Das ein paar Tage später eintrudelnde Drohschreiben wiesen wir als &#8220;verwirrt&#8221; zurück. Natürlich erst, nachdem wir unsere Rechtsabteilung gefragt hatten, wir sind ja nicht Vergnügungssüchtig &#8211; im Gegensatz zu unserer Rechts­abteilung. Deren Chef liebt auffällige Ab­mahn­manu­fakturen und Fließ­band­abzocker­kanzleien. Zweifel­los war das hier auch so eine &#8211; wir wurden auf­gefordert, per Email zu antworten, da nur so eine zügige Be­ar­beitung möglich sei. Das nennt man, glaube ich, Geständnis <img src='http://www.netzheimer.de/wp/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Anyway, was macht uns so sicher, dass hier nicht ein armer, hungerleidender Künstler geschützt werden müsse vor bösen Urheberrechtsverletzern? Da war ich mir meiner Sache schon sehr sicher&#8230; Die angefragte IP-Adresse war ein unschuldiger Netz­werks­drucker. Garantiert kein Musik­kopierer. Nicht, dass man in fremde, schlecht gewartete Rechner nicht einbrechen und dort Unsinn anstellen könnte. Aber Musik hören auf einem <em>Drucker</em>?</p>
<p>Nun kam die Wahrheit ans Licht. Das war kein Zufall. Der oben erwähnte Heise-Artikel geht nämlich so weiter&#8230;</p>
<blockquote><p>Das Team um Tadayoshi Kohno hatte im August 2007 gezielte Requests an Bittorrent-Tracker geschickt, um das Verhalten der P2P-Nutzer und die Schwarmbildung in den Netzen zu analysieren. Dabei nutzten die Forscher ein eigenes Verfahren, das die Anmeldung bei einem Tracker und den Austausch mit so genannten Peers (anderen Rechnern) in einem Schwarm (die Gruppe der mit einer bestimmten Datei verbundenen Rechner) erlaubte, ohne dass tatsächlich Daten hoch- oder heruntergeladen wurden. Diese erste Untersuchung von über 55.000 Schwärmen hatte unter anderem ein unerwartetes Ergebnis: 206 Beschwerden von verschiedenen Industrievertretern.</p>
<p>Mit einem zweiten Testlauf im Mai 2008 wollten die Forscher auch der Fragestellung nachgehen, ob sich die <a title="Ermittlungsmethoden der US-Musikindustrie erneut in der Kritik" href="http://www.heise.de/newsticker/Ermittlungsmethoden-der-US-Musikindustrie-erneut-in-der-Kritik--/meldung/103040">Copyright-Fahnder</a> manipulieren ließen. Mit über 27.000 untersuchten Schwärmen brachten es die Forscher diesmal auf 281 Beschwerden. Da wieder keine Daten geflossen waren, schlossen die Wissenschaftler, dass die Rechteinhaber ihre Anschuldigungen alleine auf eine IP-Adresse stützen, ohne die tatsächliche Verteilung einer Datei und deren Inhalt zu prüfen. Darüber hinaus gelang es ihnen, die IP-Adresse zu manipulieren. Damit können unter Umständen unschuldige Dritte ins Visier der Rechteinhaber geraten.</p></blockquote>
<p>Fassen wir zusammen: Die Ermittler der Abzocker ermitteln nicht. Sie greifen wahllos IP-Adressen heraus, führen ein paar heuristische Tests durch und schauen dann einfach, wie weit sie kommen mit einer Anschuldigung. Vielleicht gibt es ja einer gleich zu und schon wieder klingelt die Kasse und die arme gebeutelte Musikindustrie hat einen weiteren Finsterling zur Strecke gebracht. Oder aber der Beschuldigte wehrt sich, dann war&#8217;s halt nichts.</p>
<p>Den Heiseartikel sollte man sich ausdrucken und immer in Griffweite haben, wenn wieder ein Abmahner das Internet nach Opfern abgrast. Falls ihn der Richter, wenn es so weit kommt, noch nicht kennen sollte&#8230; Und umgekehrt: Wenn man wirkliche Verbrecher im Netz fangen muss, dann wird das durch solche dubiosen Anwälte eher vereitelt.</p>
<p><em>(Bildquelle: www.hartabergerecht.de)</em></p>
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		<title>Freiheit und so</title>
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		<pubDate>Wed, 21 May 2008 17:04:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Netzheimer</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Follow me on twitter..Das AG Hamm hat am 26.3.2008 ein bemerkenswertes Urteil (Az. 17 C 62/08) gefällt. Gehört zwar nicht zu meinem Arbeitsbereich, aber drübergestolpert bin ich trotzdem. Bei miur.de (Medien, Internet und Recht). Dort liest man: Leitsätze: BGB §§ 305c Abs. 1, 612 Abs. 1 Bei einem Internetangebot (hier: Gratisversand von SMS), das bei dem Nutzer den Eindruck erweckt, es handele [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton43" class="tw_button" style=""><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fwww.netzheimer.de%2Fwp%2F2008%2F05%2F21%2Ffreiheit-und-so%2F&amp;via=F_Netzheimer&amp;text=Freiheit%20und%20so&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fwww.netzheimer.de%2Fwp%2F2008%2F05%2F21%2Ffreiheit-und-so%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://www.netzheimer.de/wp/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Follow me on twitter..</a></div><p>Das AG Hamm hat am 26.3.2008 ein bemerkenswertes Urteil (Az. 17 C 62/08) gefällt. Gehört zwar nicht zu meinem Arbeitsbereich, aber drübergestolpert bin ich trotzdem. Bei <a title="miur.de: Urteil AG Hamm" href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1621" target="_blank">miur.de (Medien, Internet und Recht)</a>.</p>
<p>Dort liest man:</p>
<p><span id="more-43"></span></p>
<blockquote>
<h3>Leitsätze:</h3>
<p>BGB §§ 305c Abs. 1, 612 Abs. 1</p>
<ol>
<li>Bei einem Internetangebot (hier: Gratisversand von SMS), das bei dem Nutzer den Eindruck erweckt, es handele sich um ein kostenloses Angebot bzw. eine kostenlose Dienstleistung, braucht der Nutzer nicht damit zu rechnen, dass in einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Diensteanbieters &#8211; entgegen diesem Eindruck der Unentgeltlichkeit &#8211; die Entgeltlichkeit der Leistung festgelegt wird. Eine solche Klausel ist dann überraschend gemäß § 305c Abs. 1 BGB. </li>
<li>Dies gilt erst recht, wenn ein solcher Eindruck durch die zahlreiche Verwendung von Begriffen wie &#8220;free&#8221;, &#8220;gratis&#8221; und &#8220;umsonst&#8221; unterstützt wird. </li>
<li>Zwar gilt gemäß § 612 Abs. 1 BGB eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Für eine solche stillschweigende Vergütungsvereinbarung ist aber bereits dann kein Raum, wenn Umstände vorliegen, aus denen sich gerade eine Unentgeltlichkeit ergibt (hier: durch die Verwendung der Begriffe &#8220;free&#8221;, &#8220;gratis&#8221; und &#8220;umsonst&#8221; im Rahmen eines Internetangebots). </li>
<li>Im Falle eines SMS-Dienstes im Internet muss der Interessent bzw. Nutzer nicht stets mit der Entgeltlichkeit einer solche Leistung rechnen, da andere Anbieter bekanntermaßen solche Leistungen auch unentgeltlich erbringen.</li>
</ol>
</blockquote>
<p>Da stellt sich mir nur eine Frage: Nennt sich Freenet endlich um? <img src='http://www.netzheimer.de/wp/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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