Raucher haben es heutzutage nicht einfach: Zum einen klettern die Zigarettenpreise stetig nach oben. Zum anderen werden sie an Arbeitsplatz, Flughäfen, Bahnhöfen, in Restaurants und vielen Bars an die frische Luft oder in stickige Raucherkabinen verwiesen, um ihrer Lust auf den blauen Dunst zu frönen. Natürlich aus Rücksicht auf die Gesundheit ihrer nichtrauchenden Mitmenschen. So weit, so gut. Völlig neu ist mir allerdings, dass Raucher, die im Besitz eines Apple-Computers sind, in Sachen Garantieleistungen benachteiligt werden. Zumindest in den USA…
Laut eines Spiegel Online-Berichts wurden in den Staaten bereits mehrere Fälle bekannt, in denen Rauchern die Reparatur ihres Apples verweigert wurde. Die Begründung: Aufgrund von „Gesundheitsrisiken wegen Mitrauchens“ lehne man es ab, Hand an das defekte Gerät zu legen. Dabei beruft man sich auf eine Liste der amerikanischen Arbeitssicherheitsbehörde OSHA, auf der Nikotin als gesundheitsgefährdende Substanz aufgeführt ist. Sogar die kostspielige Zusatzgarantie namens AppleCare Protection Plan, die eine Garantieverlängerung auf drei Jahre beinhaltet, sei hinfällig, wenn sich am zu reparierenden Gerät Rauchspuren ermitteln lassen. Eine Tatsache, die qualmenden Apple-Besitzern natürlich ziemlich stinkt.
Dass es bei Apple USA durchaus Usus ist, Reparaturdienste bei Rauchergeräten zu verweigern, ist ebenfalls im Spiegel-Bericht zu lesen:
„Das aber nicht etwa aufgrund der Gesundheitsgefahr durch Teerablagerungen, schließlich könne man ja Handschuhe tragen. Vielmehr wiesen teerverschmutzte Rechner oft so viele Probleme auf, dass man ihnen den Status “beyond repair”, nicht mehr reparabel, zuwies.“
Fragt sich nur noch, wann diese Vorgehensweise auch bei uns eingeführt wird. In diesem Fall bleiben Rauchern drei Möglichkeiten: Entweder sie geben ihre geliebten Glimmstängel auf, beten dass ihr Apple niemals defekt wird – oder legen sich erst gar nicht einen Rechner dieses Fabrikats zu. Der Kundenfreundlichkeit halber könnte Apple aber auch (wie auf Zigarettenschachteln) schicke Warnhinweise an seine Produkte anbringen. Frei nach dem Motto: „Rauchen verursacht Reparaturverweigerung!“
(Bildquelle: www.unicum.de)
